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Ende der Antragsfrist für Übungsleiter Honorierung naht

Der Landkreis Börde fördert die Tätigkeit ehrenamtlicher Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsports. Er legt nach Abstimmung mit dem Kreissportbund Börde e.V. jährlich die Höhe des Zuwendungsbetrages je Übungsleiter (gestaffelt nach Lizenz/keine Lizenz) auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fest.

 

Für die Tätigkeit eines Übungsleiters/Trainers wird eine Zuwendung gewährt, wenn das Training regelmäßig mindestens 1 x pro Woche stattfindet und mindestens 10 Kinder und Jugendliche im Übungsbetrieb betreut werden. Beim Pferdesport, Radsport, Kanu und bei den Sportschützen greift eine Sonderregelung, die die Gruppengröße auf 5 Kinder und Jugendliche reduziert.

 

Antrage können noch bis zum 15.07.2024 in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes eingereicht werden.

 

Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie): https://bit.ly/Sportförderrichtlinie

Antrag Übungsleiterhonorierung –1. Halbjahr 2024: https://bit.ly/Antrag-ÜL

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 28. Juni 2024

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